Statuten des Elternvereins Diefenbachgymnasium

Statuten des Elternvereins Diefenbachgymnasium
Statuten EV Diefenbachgymnasium Stand_25
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Leitfaden

Schulpartnerschaft in der Praxis
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Elternvereine

"Der Elternverein ist der freiwillige privatrechtliche Zusammenschluss von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder einer Schule und die älteste Form der Eltern-Mitbestimmung. Schulleiter*innen haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern. Das Weiterleiten von personenbezogenen Daten der Klassenelternvertreter*innen an den Elternverein ist aus Sicht des Datenschutzes gestattet. Das Ministerium geht davon aus, dass Elternvereine, deren Existenz schulrechtlich erwünscht ist, ein berechtigtes Interesse daran haben, mit allen schulischen Organen, zu denen auch Klassenelternvertreter*innen gehören, engen Kontakt zu halten. Der/die Schulleiter*in muss Vorschläge, Wünsche und Beschwerden der Eltern prüfen und mit den Elternvereinsvertreter'innen besprechen."

*(zitiert aus Schulanfangszeitung des kath. Familienverbandes)

Struktur

Elternvereinsmitglieder

Alle Eltern, die ein Kind an unserer Schule haben und den Mitgliedsbeitrag für das laufende Schuljahr einbezahlt haben, sind Mitglieder des Elternvereins. Aus den Mitgliedern werden die Vertreter*innen in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) sowie der Vorstand gewählt und dieser zusammen mit den Klassen-Elternvertreter*innen in den Elternvereinsausschuss entsandt.

 

Mitgliedsbeitrag

 

Der Mitgliedsbeitrag beim Elternverein beträgt € 32,- pro Familie und Schuljahr, auch bei mehreren Kindern an unserer Schule. Sollten Sie auch Kinder an anderen Schulen haben, teilen Sie den Mitgliedsbeitrag entsprechend auf die verschiedenen Elternvereine der Schulen auf.

 

Bitte überweisen Sie den Elternvereinsbeitrag unter Angabe des Namens und Klasse Ihres Kindes ONLINE auf unser Konto oder mittels aufliegenden Erlagscheinen an den zwei Schulstandorten Diefenbachgasse und Am Himmelhof.

Hinweis: Doppelzahlungen des Elternvereinsbeitrages können aus organisatorischen Gründen nicht retourniert werden.

Elternvereinsausschuss

Hält mindestens zwei, bei Bedarf mehr, Sitzungen ab, bei denen das Budget, die Schwerpunktsetzung für das Schuljahr, Unterstützungsrichtlinien für sozial schwächere SchülerInnen und allfällig auftretende Probleme besprochen werden.

SGA - Schulgemeinschaftsausschuss

Dieses Gremium kommt ca. 3x im Jahr zusammen. Es sind jeweils 3 Lehrer*innen, Schüler*innen und Elternvertreter*innen (Obfrau/-mann + 2 extragewählte Vertreter*innen) stimmberechtigt. Der/die Direktor*in ist in beratender Funktion bei den Sitzungen anwesend.

Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses
Schulgemeinschaft.pdf
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Elternvertreter - Einstiegspaket

Einstiegspaket_2010.pdf
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Grundsätzliches und Tipps zu den Themen Elternverein und Elternvertretung im Schulgemeinschaftsausschuss.

Diese Informationsbroschüre wurde im Jahr 2006 im Rahmen des Projektes Elternberatung erstellt und wird seither laufend den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen angepasst.

Klassenliste
Hier können Sie ein Klassenlistenformular downloaden. Damit können Sie als KlassenelternvertreterIn die Kontaktdaten (Adressen, Email) der Eltern erfassen.
Klassenliste_Formular.xlsx
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Statuten des EV

Statuten des EV
Statuten EV Diefenbachgymnasium Stand_25
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Das Internat am Himmelhof

SOS

Bildung

www.elternverband.at Wien

www.bundeselternverband.at

www.bifie.at Bildungsforschung

www.kaenguru.at Känguru der Mathematik