"Der Elternverein ist der freiwillige privatrechtliche Zusammenschluss von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder einer Schule und die älteste Form der Eltern-Mitbestimmung. Schulleiter*innen haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern. Das Weiterleiten von personenbezogenen Daten der Klassenelternvertreter*innen an den Elternverein ist aus Sicht des Datenschutzes gestattet. Das Ministerium geht davon aus, dass Elternvereine, deren Existenz schulrechtlich erwünscht ist, ein berechtigtes Interesse daran haben, mit allen schulischen Organen, zu denen auch Klassenelternvertreter*innen gehören, engen Kontakt zu halten. Der/die Schulleiter*in muss Vorschläge, Wünsche und Beschwerden der Eltern prüfen und mit den Elternvereinsvertreter'innen besprechen."
*(zitiert aus Schulanfangszeitung des kath. Familienverbandes)
Alle Eltern, die ein Kind an unserer Schule haben und den Mitgliedsbeitrag für das laufende Schuljahr einbezahlt haben, sind Mitglieder des Elternvereins. Aus den Mitgliedern werden die Vertreter*innen in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) sowie der Vorstand gewählt und dieser zusammen mit den Klassen-Elternvertreter*innen in den Elternvereinsausschuss entsandt.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beim Elternverein beträgt € 28,- pro Familie und Schuljahr, auch bei mehreren Kindern an unserer Schule. Sollten Sie auch Kinder an anderen Schulen haben, teilen Sie den Mitgliedsbeitrag entsprechend auf die verschiedenen Elternvereine auf.
(Z.B. ein Kind am Diefenbachgymnasium, ein weiteres an einer anderen Schule - unser Elternverein erhält € 14,00, der Elternverein der anderen Schule die Hälfte ihres Mitgliedbeitrages)
Bitte überweisen Sie den Elternvereinsbeitrag ONLINE auf unser Konto oder mittels aufliegenden Erlagscheinen an den zwei Schulstandorten Diefenbachgasse und Am Himmelhof.
Hält mindestens zwei, bei Bedarf mehr, Sitzungen ab, bei denen das Budget, die Schwerpunktsetzung für das Schuljahr, Unterstützungsrichtlinien für sozial schwächere SchülerInnen und allfällig auftretende Probleme besprochen werden.
Dieses Gremium kommt ca. 3x im Jahr zusammen. Es sind jeweils 3 Lehrer*innen, Schüler*innen und Elternvertreter*innen (Obfrau/-mann + 2 extragewählte Vertreter*innen) stimmberechtigt. Der/die Direktor*in ist in beratender Funktion bei den Sitzungen anwesend.
Grundsätzliches und Tipps zu den Themen Elternverein und Elternvertretung im Schulgemeinschaftsausschuss.
Diese Informationsbroschüre wurde im Jahr 2006 im Rahmen des Projektes Elternberatung erstellt und wird seither laufend den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen angepasst.